Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Version 0.2 – zuletzt aktualisiert am 23. Feb. 2022)
§ 1 Vertragsgegenstand & Geltungsbereich
- Die Constreo Systems UG i.L., Weinbrennerstr. 68, 76185 Karlsruhe (nachfolgend "Constreo" genannt) bietet ihren Kunden Leistungen über verschiedene Internet-Plattformen an. Diese Plattformen, die derzeit über portal.constreo.de ("Constreo Portal") sowie app.constreo.de ("Constreo App") erreichbar sind, werden im Folgenden zusammenfassend als "Constreo Anwendungen" bezeichnet.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Leistungen, die über die Constreo Anwendungen angeboten werden.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, Constreo hat diesen schriftlich zugestimmt. Die Zustimmung von Constreo gilt nicht als erteilt, wenn sie auf ein (ggf. elektronisches) Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
- Constreo behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit unter Beachtung des folgenden Verfahrens zu ändern: Die Änderung der AGB wird dem Kunden mit einer Frist von mindestens 4 Wochen zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens bekannt gegeben. Sowohl die von der Änderung betroffenen Paragrafen als auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens werden dem Kunden ausdrücklich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, so gilt seine Zustimmung zu den jeweiligen Änderungen als erteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, so ist Constreo berechtigt, diesen Vertrag nach Maßgabe der Regelungen in § 3 dieser AGB ordentlich zu kündigen.
- Gegenstand der Constreo Anwendungen sind die Bereiche Planung, Dokumentation und Auswertung der innerbetrieblichen Prozesse des Kunden (zusammen "vertragsgegenständliche Leistungen").
- Die Leistungen von Constreo richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde sichert zu, dass er Unternehmer ist und räumt Constreo das Recht ein, die Unternehmereigenschaft des Kunden bei Bedarf zu überprüfen.
§ 2 Registrierung & Vertragsschluss
- Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Constreo Anwendungen („Nutzungsvertrag“) ist die Registrierung durch den Kunden auf der Website von Constreo oder der Abschluss eines individuellen Vertrags.
- Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, es wird eine bestimmte Laufzeit vereinbart.
- Der Kunde schließt den Registrierungsvorgang durch Absenden des Registrierungsformulars auf der Constreo Website ab. Mit dem Absenden des Formulars gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages nach Maßgabe dieser AGB ab. Der Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebots mit einer gesonderten E-Mail von Constreo zustande. Das Vertragsverhältnis beginnt unmittelbar mit dem Vertragsschluss.
- Mit Abschluss des Nutzungsvertrages erhält der Kunde durch Bereitstellung eines Kundenkontos Zugang zu den Constreo Anwendungen. Ein Recht zur Nutzung von Diensten innerhalb der Constreo Anwendungen wird durch den Vertragsschluss und die Bereitstellung des Kundenkontos ausdrücklich noch nicht begründet.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen des bestehenden Nutzungsvertrages solche Leistungen verbindlich zu buchen ("Abonnement").
- Möchte der Kunde ein Abonnement abschließen, so kann er dies durch eine schriftliche oder mündliche Absprache mit Constreo kommunizieren. Das Abonnement kommt erst durch Abschluss eines ergänzenden, individuellen Vertrages zustande.
- Das Abonnement ist nicht mehr möglich, sobald eine Partei die Kündigung dieses Nutzungsvertrages erklärt hat.
§ 3 Kündigung
- Die Beendigung eines Abonnements (z.B. durch Auslaufen oder Kündigung) führt nicht zur Beendigung des Nutzungsvertrages. Mit der Kündigung des Nutzungsvertrages wird jedoch auch jegliches geltende Abonnement gekündigt.
- Eine ordentliche Kündigung des Nutzungsvertrages oder Abonnements kann durch beide Parteien jederzeit in Schriftform mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen zum Monatsende ohne Begründung erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund aus Sicht von Constreo liegt insbesondere dann vor, wenn
- der Kunde sich mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug befindet und dieser Verpflichtung auch nach einer Mahnung mit angemessener Fristsetzung von mindestens 30 (dreißig) Tagen nicht nachkommt,
- gegen eine Verpflichtung aus § 8 verstößt oder
- sich entgegen § 2 Absatz 1 nicht in seiner Funktion als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB registriert hat.
- Ein wichtiger Grund aus Sicht des Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn
- Constreo gegen eine Verpflichtung aus § 5 verstößt.
§ 4 Vergütung
- Der Abschluss des Nutzungsvertrages selbst ist für den Kunden kostenfrei. Abonnements für kostenpflichtige Leistungen werden nach Maßgabe der folgenden Absätze gesondert abgeschlossen.
- Mit Abschluss eines Abonnements verpflichtet sich der Kunde, Constreo das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Sofern nichts anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von Constreo.
- Die Vergütung eines Abonnements wird monatlich berechnet und in Rechnung gestellt.
- Einwände gegen gestellte Rechnungen über die von Constreo erbrachten Leistungen sind vom Kunden innerhalb einer Frist von 8 (acht) Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle einzureichen. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt.
- Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungstermine und -fristen ist die Gutschrift des jeweiligen Betrages auf dem von Constreo angegebenen Bankkonto.
- Rechnungen von Constreo sind binnen 2 (zwei) Wochen in voller Höhe zu zahlen.
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zahlungszeitpunkt jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Bei Zahlungsverzug kann Constreo, unbeschadet weiterer Rechte, Verzugszinsen gemäß § 288 Absatz 2 BGB berechnen. Maßgeblich für die Verzugsberechnung ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem von Constreo angegebenen Bankkonto.
§ 5 Gewährleistung
- Constreo leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Constreo Anwendungen und dafür, dass der Pilotpartner die Constreo Anwendungen ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann
- Constreo wird etwaige notwendige Wartungsarbeiten an den Constreo Anwendungen jeweils in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr gemäß mitteleuropäischer Zeit durchführen („Wartungsfenster“). Während dieser Wartungsfenster können die Anwendungen ganz oder in Bezug auf einige Funktionen eingeschränkt sein.
- Die Verfügbarkeit der Constreo Anwendungen beträgt mindestens 95% pro Kalenderquartal. Die Zeiten der Wartungsfenster sind in dieser Berechnung nicht inbegriffen.
- Bei schweren Fehlern, Störungen oder bei ernsten Gefahren für die Sicherheit des Betriebes kann Constreo den Zugang zu den Constreo Anwendungen auch außerhalb der Wartungsfenster beschränken. Im Falle solcher außerplanmäßigen Störungen mit einer Dauer von mehr als 3 Stunden wird Constreo den Kunden binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen darüber informieren.
§ 6 Updates
- Constreo behält sich das ausdrückliche Recht vor, die Constreo Anwendungen während der Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklungen können sich den Constreo Anwendungen z.B., das Erscheinungsbild verändern sowie Funktionalitäten modifiziert, hinzugefügt und entfernt sowie Designs und weitere Bestandteile anpasst werden (zusammenfassend „Updates“).
- Ein kundenseitiger Anspruch auf Updates besteht nicht, ebenso wie ein Anspruch auf Weiternutzung einer vorherigen Version der Constreo Anwendungen. Der Kunde kann aus Updates keine Ansprüche gegen Constreo ableiten, soweit ihm durch ein Abonnement zugesicherte Funktionalitäten nicht entfallen oder wesentlich eingeschränkt werden.
§ 7 Rechte des Kunden
- Mit Abschluss eines Abonnements räumt Constreo dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Constreo Anwendungen während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen.
- Die Constreo Anwendungen dürfen nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Pilotpartner erworbenen Lizenzen entspricht.
- Der Kunde darf die erworbene Vertragssoftware nicht vermieten oder in sonstiger Weise unterlizensieren, sie öffentlich weitergeben oder zugänglich machen oder aber Dritten zur Verfügung stellen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich.
- Dem Kunden ist eine Veränderung der Vertragssoftware untersagt.
- Überschreitet der Kunde in der Constreo Anwendung den Umfang der erworbenen Lizenzen, stimmt er auch ohne schriftliche Erweiterung dieses Vertrags einer Erhöhung der Lizenzen rückwirkend zum Anfang des aktuellen Rechnungszeitraum zu.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Constreo auf Dritte übertragen.
§ 8 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Anwendungen zu verhindern. Erhält der Kunde Kenntnis von einem missbräuchlichen Zugriff auf seine Zugangsdaten oder auf sein Kundenkonto oder besteht ein begründeter Verdacht in dieser Hinsicht, so hat er Constreo hiervon unverzüglich zu unterrichten.
- Der Kunde ist berechtigt, Dritten (nachfolgend "Mitarbeiter" genannt) Zugang zu den eigenen Daten zu gewähren, indem er für diese separate Konten anlegt. Vertragspartner von Constreo ist in diesem Zusammenhang allein der Kunde. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern und Constreo wird nicht begründet.
- Der Kunde haftet gegenüber Constreo in vollem Umfang für die Nutzung der Constreo Anwendungen durch seine Mitarbeiter und ist für das vertragsgemäße Verhalten dieser verantwortlich. Verstöße der Mitarbeiter gegen diese Bestimmungen werden dem Kunden zugerechnet, und der Kunde ist in solchen Fällen Anspruchsgegner von Constreo.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Daten nicht gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Constreo etwaige Mängel an den Anwendungen unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung für die vorgenannten Mängel ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt sinngemäß auch, wenn sich ein solcher Mangel später herausstellt. Es gilt § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB).
- Der Kunde stellt Constreo von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten nach den Bestimmungen dieser AGB oder seiner datenschutzrechtlichen Pflichten oder auf einer sonstigen vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung der von Constreo angebotenen Leistungen durch den Kunden oder seine Mitarbeiter oder mit seiner Billigung beruhen. Dies schließt die Übernahme der Kosten der Rechtsverteidigung von Constreo (einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in der gesetzlichen Höhe) ein. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein den Freistellungsanspruch begründender Verstoß droht, ist er verpflichtet, Constreo unverzüglich zu informieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, Constreo im Falle einer Inanspruchnahme durch einen Dritten auf erstes Anfordern unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche, auch im Hinblick auf eine Freistellung und Verteidigung, erforderlich sind.
- Der Kunde verpflichtet sich, soweit er mit der Software personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, jeweils die Einwilligung des Dritten einzuholen, dass auch dessen Daten für die Zwecke dieses Vertrages verarbeitet werden dürfen. Insbesondere wird hier auf § 9 und § 10 dieser AGB verwiesen.
§ 9 Kundendaten
- Constreo betreibt die Constreo Anwendungen als Technologiedienstleister im Rahmen eines Software-as-a-Service Angebotes. Auf Kundendaten sowie deren Erstellung, Übermittlung und Verwendung wird Constreo keinen Einfluss nehmen und betrachtet derartige Daten als fremd.
- Um Constreo die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu ermöglichen, räumt der Kunde Constreo für die Dauer dieses Vertrages das unbeschränkte und nicht-ausschließliche Recht zur Speicherung, Vervielfältigung und Weitergabe der eigenen Daten ein, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten von Constreo erforderlich ist.
- Constreo darf die mit den Constreo Anwendungen verarbeiteten Daten auch zur Verbesserung der Software und/oder zur Entwicklung einer neuen Software verwenden.
§ 10 Datenschutz
- Constreo hält sich strikt an die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts. Für personenbezogene Daten, die der Kunde erhebt, verarbeitet oder nutzt, ist der Kunde verantwortliche Stelle.
- Mit Annahme dieses Vertrags stimmt der Kunde auch dem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (kurz „ADV“, erreichbar unter constreo.de/adv) von Constreo zu. Der Abschluss der ADV stellt eine wesentliche Vertragspflicht dar. Verweigert der Kunde den Abschluss der ADV, ist Constreo berechtigt, alle betroffenen Leistungen einzustellen sowie gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen und nach Ablauf einer angemessenen Frist, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen.
§ 11 Support
- Die regulären Supportzeiten sind werktags von Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Feiertage sind ausgenommen.
- Bei Abschluss eines Abonnements verpflichtet sich Constreo, auf eingehende Supportanfragen innerhalb von 36 Stunden zu antworten. Von der Berechnung ausgenommen sind Wochenenden sowie Feiertage.
- Primärer Kommunikationsweg ist der E-Mail-Verkehr.
§ 12 Rechte von Constreo
- Constreo ist unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, das Konto des Kunden zu sperren, wenn
- Constreo berechtigt ist, diesen Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe dieser AGB zu kündigen,
- der Kunde trotz vorheriger Mahnung mit fälligen Zahlungen aus diesem Nutzungsvertrag (einschließlich etwaiger Abonnements) mehr als 30 (dreißig) Tage im Rückstand ist,
- der Kunde gegen eine oder mehrere seiner Pflichten aus § 8 verstößt, oder
- auf das Kundenkonto durch unbefugte Dritte zugegriffen wird, ohne dass Constreo dies zu vertreten hat.
- Das Konto wird so lange gesperrt, bis der Grund für die Sperrung nicht mehr besteht oder bis diese Nutzungsvereinbarung endet. Der Kunde kann aus der Kontosperrung nach diesem Absatz keine Rechte gegen Constreo herleiten.
- Über die vorgenannten Ansprüche und Rechte hinausgehende Ansprüche von Constreo gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt.
- Constreo ist berechtigt, die eigenen Leistungspflichten und Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen oder Subunternehmer einzuschalten und Ansprüche gegen den Kunden an Dritte abzutreten. Constreo bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen verantwortlich.
- Bei Vorliegen eines Sachmangels ist Constreo zunächst zur Nacherfüllung oder zur Beseitigung des Mangels berechtigt.
§ 13 Verjährung
- Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Ware. Soweit im Einzelfall eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
- Für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz oder bei Vorsatz bzw. Arglist, grober Fahrlässigkeit, in Fällen eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB, einem Rechtsmangel gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) BGB oder wenn die Ware eine Sache gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b) darstellt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
§ 14 Haftung
- Constreo garantiert die Verfügbarkeit und Betriebsbereitschaft der Constreo Anwendungen nach den Bestimmungen dieser AGB.
- Constreo haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.
- Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist) ist die Haftung von Constreo begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- Es besteht keine weitergehende Haftung von Constreo, seinen Arbeitnehmern oder Vertretern.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Für alle Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz von Constreo zuständig.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich in diesem Falle bemühen, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien entspricht und der wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Klausel am ehesten nahekommt.